allgemeine geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die ein
Unternehmer (nachfolgend „Besteller“) mit IP Adelt GmbH abschließt bzw. in Anspruch nimmt.
Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen wird
widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragssprache ist Deutsch.

2. Angebots- und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird. Mündliche Angebote und Abmachungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Abgabe von Angeboten erfolgt in der
Regel kostenlos, dagegen werden Entwurfsarbeiten nur dann unentgeltlich ausgeführt, wenn der
Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt und bleibt. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und dergleichen sind nur annähernd
maßgebend, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und
Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise und Verpackung

Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Werk einschließlich Verladung
im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird von uns zu Selbstkosten berechnet.
Die Art der Verpackung bleibt uns, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden, überlassen
und erfolgt in der Regel in Wellpappkisten. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten
Gewichte, Maße und Stückzahlen maß- gebend. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% berechtigen
nicht zur Beanstandung. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

a) 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.

b) Innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Lieferpreis einschließlich der Nebenkosten ohne
Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung weiterer Rechte Jahreszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Landeszentralbank, mindestens aber 9% berechnet. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungs- oder
Aufrechnungsrecht wegen etwaiger Gegenansprüche zu. Die Annahme von Wechseln und Schecks
erfolgt nur zahlungshalber. Kosten der Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlungen haben effektiv in der Währung zu erfolgen, in welcher der Kaufpreis vereinbart ist mit der Maßgabe, dass bei Kursveränderungen das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen Leistung und
Gegenleistung erhalten bleibt. – Vertreter und Reisende sind nicht zum Inkasso berechtigt.

5. eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an unseren Lieferungen geht erst nach Eingang aller Zahlungen bzw. Einlösung aller
Wechsel aus der Geschäftsverbindung auf den Besteller über, auch wenn Zahlungen für besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des
Eigentumserwerbs nach §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer
Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. – Bei Verarbeitung mit anderen, nicht
uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zurzeit der
Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der
Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. – Der Besteller darf unser
Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so
lange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der
Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß
nachstehendem Absatz auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er
nicht berechtigt. Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits
jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob der Besteller die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.

Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten
Vorbehaltsware. – Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht uns
gehörenden Waren ohne oder nach Vereinbarung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus
der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen
Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung
zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer
bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der
Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder einer anderen
Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Bis zum
Eigentumsübergang hat der Besteller die Liefergegenstände gegen Feuer- und Wasserschäden zum
vollen Wert zu versichern. Soweit im Ausland die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere
Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft ist, ist der Besteller verpflichtet, für deren
Erfüllung Sorge zu tragen.

6. Werkzeuge, Formen, Prägestempel, Filme

Werkzeuge und Formen, die von uns selbst oder in unserem Auftrag von einem Dritten angefertigt
werden, sind in Anbetracht unserer Konstruktionsleistung grundsätzlich unser Eigentum, werden
aber ausschließlich für die Aufträge des Bestellers verwendet. Die Kosten der Herstellung der Formen
trägt der Besteller. Wir bewahren die Formen für Nachbestellungen sorgfältig auf und pflegen sie. Wir haften nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten. Wir tragen nur
diejenigen Kosten der Instandhaltung, die aus dem normalen Formenverschleiß erwachsen. Unsere
Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn von dem Besteller innerhalb von 2 Jahren nach der letzten
Lieferung keine weiteren Bestellungen eingehen. Prägestempel bzw. Filme für Siebdruck sind vom
Kunden zu stellen und bleiben sein Eigentum. Falls die Beschaffung durch uns erwünscht ist, werden
diese separat berechnet und nach Gebrauch wie Formen verwahrt oder mit der Ware
zurückgeschickt. Wir sind nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen verpflichtet und nicht an die
Preise gebunden die bei der ersten oder einer vorhergehenden Bestellung vereinbart wurden. Für
den Fall, dass Sie die Ihnen gelieferten Waren nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen, können wir die
für diesen Auftrag bestimmten Formen beliebig weiterverwenden. Vorstehende Bedingungen über
Formen finden keine Anwendung, wenn es sich um dem Lieferer gehörende Formen für allgemein
übliche und verwendbare Artikel handelt.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung spätestens mit dem Verlassen unseres Werks auf den
Besteller über. Bei Verzögerung der Absendung durch ein Verhalten des Bestellers geht die Gefahr
mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

8. Schutzrechte

Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Besteller
übergeben werden, zu liefern haben, übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr dafür, dass
durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Sofern uns von einem Dritten, unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht, die Herstellung
und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnung, Modellen oder Mustern des Bestellers
angefertigt werden, untersagt wird, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein –
unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und
Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Der Besteller verpflichtet
sich, uns von Schadenersatzansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. Für alle unmittelbaren und
mittelbaren Schäden, die aus der Verletzung und Geltendmachung etwaiger Schutzrechte überhaupt
erwachsen, hat der Besteller auf Veranlassung von uns einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.
Eingesandte Muster werden nur auf Wunsch zurückgesandt. – Kommt ein Auftrag nicht zustande, so
ist uns erlaubt, Muster und Zeichnungen 3 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. Wir
sind grundsätzlich berechtigt, die von uns gefertigte Ware mit unserer Firmen- und
Markenbezeichnung zu versehen.

9. Markierung unserer Produkte; Rücksendung von Lagerware

Wir behalten uns grundsätzlich vor, die von uns hergestellte Ware zu markieren. Bei geschweißten
Artikeln geschieht dies in der Regel durch eine Blindprägung in der Rückenlinie, bei PaperStarMappen durch eine Blindprägung auf der Innenseite zwischen den Rückenlinien oder durch einen
kleinen Eindruck im Hinterdeckel innen. Die Rücksendung von Lagerware setzt grundsätzlich unser
Einverständnis voraus. Bei Rücksendungen berechnen wir 10% des Auftragswertes, mindestens
jedoch € 50,– als Abwicklungskosten.

10. Gewährleistung, Haftung

Für die konstruktiv richtige Gestaltung der bestellten Waren sowie für ihre praktische Eignung trägt
der Besteller allein die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Für
Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir nach
unserer Wahl diejenigen Teile, die innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrenübergang
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in
ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, entweder unentgeltlich ausbessern oder durch
neue Teile ab Fabrik ersetzen oder den von uns für das beanstandete Stück in Rechnung gestellten
Preis gegen Rücksendung des Stückes vergüten. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden,
so erlischt unsere Haftung spätestens zwölf Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Die
Haftung erlischt, wenn seitens des Bestellers oder Dritter ohne unsere Genehmigung Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Die Feststellung von Mängeln ist uns
unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Empfang der
Lieferung – schriftlich anzuzeigen. Zur Lieferung von Ersatzgegenständen ist uns die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert uns der Besteller dies, so sind wir von der Mängelhaftung
befreit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Kosten des Ersatzstückes werden von uns in
angemessenem Umfang getragen. Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller
obliegenden Vertragspflichten und der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für Lieferteile, die infolge
ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch
unterliegen, wird keine Haftung übernommen; ferner nicht für Schäden infolge natürlicher
Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie infolge
von Einflüssen der Temperatur, der Witterung, chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Art
oder infolge von Natureinflüssen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu
machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten,
frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährfrist. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in
gleicher Weise gewährleistet wie für den Liefergegenstand. Weitere Ansprüche des Bestellers,
insbesondere auf Schadenersatz, Wandlung, Minderung oder Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Bei Be- oder Verarbeitung von Materialien,
die uns angeliefert wurden, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht nur auf die von uns
durchgeführten Arbeiten, nicht aber auf Ersatz der Materialien.

11. Transportschäden

Das Risiko von Transportschäden trägt grundsätzlich der Besteller. Wir machen darauf aufmerksam,
dass die von uns verarbeiteten Kunststoffe Thermoplaste sind und bei Temperaturen von ca. 5°C und
weniger brüchig werden und bei Schlageinwirkungen splittern können. Vor allem bei dem weiteren
Einzel- oder Teilversand der von uns gefertigten Materialien durch unsere Kunden ist auf eine
besonders stabile Verpackung zu achten. Wir beraten Sie gern.

12. Hinweis auf Materialeigenschaften

Die von uns verarbeiteten PVC-Schweißfolien sind Thermoplaste. Diese Thermoplaste werden nicht
nur, wie unter Punkt 11 erwähnt, bei niedrigen Temperaturen schlag- und stoßempfindlich, sondern
unterliegen auch Maßveränderungen durch Folienschrumpf. Insbesondere Weichfolien und Klarsichtfolien können während oder nach der Verarbeitung um bis zu 1,5% schrumpfen. Dies gilt
insbesondere für Artikel, die nicht mit Pappe oder Hartfolie verstärkt sind. Das Schrumpfverhalten ist
physikalisch bedingt und kann von uns nicht beeinflusst werden. Folienschrumpf bis 1,5% des
vorgegebenen Originalmaßes berechtigt deshalb nicht zu Mängelrügen.

13. Lieferfrist

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind nur annähernd. Die Lieferfrist beginnt erst nach Eingang
und Klarstellung aller erforderlichen Unterlagen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der
Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere den Eingang der vereinbarten Zahlungen bei uns
voraus. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Sendung unser Werk verlässt bzw. an dem die
Sendung versandbereit gemeldet wird. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Ereignisse,
die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, und
Materialmängel usw. berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern, gleichgültig, ob
die Hindernisse bei uns oder unseren Unterlieferanten auftreten. Diese Umstände sind auch dann
nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Ansprüche des
Bestellers wegen Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen, insbesondere ist der Besteller
nicht berechtigt, aus diesem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Versandbereit gemeldete
Liefergegenstände müssen sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir ohne Fristsetzung
berechtigt, sie auf Gefahr und Rechnung des Bestellers zu lagern. Wird bei einem Werk- oder
Werklieferungsvertrag unsere Arbeit auf Wunsch des Bestellers angehalten, so ist der Besteller
ungeachtet unserer weiteren Rechte verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. In diesem
Falle sowie im Falle der Lagerung versandbereiter Liefergegenstände sind wir berechtigt nach
Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand
zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

14. Recht des Betellers auf Rücktritt oder Minderung

Der Besteller kann, wenn uns die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird, vom Vertrage zurücktreten
bzw. bei teilweiser Unmöglichkeit Minderung des Preises verlangen. Der Besteller kann ferner
zurücktreten, wenn wir schuldhaft eine angemessene Nachfrist, die uns für die Besserung eines von
uns zu vertretenden anerkannten Mangels im Sinne der Lieferbedingungen gestellt war fruchtlos
haben verstreichen lassen. Der Rücktritt kann von dem Besteller nur erklärt werden, wenn seine
Interessen an der Lieferung durch den Mangel wesentlich beeinträchtigt oder vernichtet werden.
Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

15. eigenes Rücktrittsrecht

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung
oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken,
und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines
solchen Rücktritts bestehen nicht.

16. Schlussbestimmungen

Die Geschäftsbedingungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Bielefeld. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen das Gericht unseres Hauptsitzes, derzeit Bielefeld zuständig.
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen von Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Auf deren Einhaltung kann im Einzelfall nur schriftlich verzichtet werden.

17. Datenschutz

Dem Besteller ist bekannt und er willigt ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen
Daten von uns gespeichert werden. Die Daten werden nur zur Abwicklung der mit dem Besteller
geschlossenen Verträge und für die technische Administration verwendet und unter strikter
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte ohne Zustimmung des Bestellers erfolgt nur, wenn dies zum Zwecke
der Vertragsabwicklung, insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten oder zu
Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat.

Stand: Juli 2021

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Vertrieb

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